Kapitalbeschaffung – so funktioniert die Beleihung Ihrer Immobilie
Ob ein Neuwagen, eine neue Heizungsanlage oder ein Traumurlaub, für viele Dinge des Lebens wird ausreichend Geld benötigt. Viele Haushalte entscheiden Sie sich in dieser Situation für den Abschluss eines Kredits, wobei Banken und Kreditinstitute die vorhandenen Sicherheiten genau überprüfen. Hier haben Immobilienbesitzer einen Vorteil.
Mit der sogenannten Kapitalbeschaffung lässt sich das Haus oder die Eigentumswohnung als Sicherheit einsetzen. Wir erklären Ihnen, wie dies genau funktioniert.
Was ist mit Kapitalbeschaffung genau gemeint?
Die Kapitalbeschaffung ist eine besondere Form der Kreditaufnahme. Sie steht alleine Personen offen, die Eigentümer einer Immobilie sind. Ein Haus oder eine eigene Wohnung sind ein echtes Wertobjekt, das als große Sicherheit für die Kreditabsicherung angesehen wird. Verfügt der Haushalt zudem über ein regelmäßiges Einkommen, dürfte dem Abschluss eines Kredits als Kapitalbeschaffung nichts im Wege stehen.
Großer Vorteil der Kapitalbeschaffung: Die Konditionen des Kredits sind günstiger als bei einem herkömmlichen Ratenkredit. Vor allem die Zinsen fallen deutlich attraktiver aus, weshalb sich viele Eigentümer bewusst für diese Kreditart entscheiden. Durch den Wert der Immobilie abzüglich sogenannter Dienstbarkeiten wie Wohnrechte ergibt sich der maximal mögliche Rahmen für die Kapitalbeschaffung.
Was sind die wichtigsten Voraussetzungen?
Wichtigste Voraussetzung ist eine beleihbare Immobilie, vom Ein- oder Mehrfamilienhaus über die Eigentumswohnung bis zur Ferienimmobilie. Gerne informiert Sie das Kreditinstitut, ob eine bestimmte Immobilie für eine Beleihung infrage kommt. Zudem sollten Sie Eigentümer der Immobilie sein. Bei einigen Banken und Kreditpartnern ist auch die Beleihung von Immobilien möglich, die den Eltern des Antragstellers gehören.
Damit die Immobilie als echte Sicherheit dient, sollte diese uneingeschränkt zum Eigentum des Antragstellers (oder seiner Eltern) zählen. Die Immobilie sollte also abbezahlt oder die Restschuld auf einen sehr geringen Anteil reduziert worden sein. Im Idealfall ist die Immobilie lastenfrei, was sich über das Grundbuch klären lässt und wesentlichen Einfluss auf die Zinskonditionen nimmt.
Welchen Einfluss hat der Rang im Grundbuch?
Eine Immobilie zur Kapitalbeschaffung zu nutzen, ist alleine durch ihre Rolle als absicherndes Wertobjekt möglich. Kommt der Kreditnehmer während der Tilgung in finanzielle Schwierigkeit, kann sich der Kreditgeber an der Immobilie als Sicherheit bedienen. In der Praxis findet dies im Regelfall im Rahmen einer Zwangsversteigerung statt.
Der Kreditgeber muss jedoch nicht die einzige Person sein, die als Gläubiger von der Zwangsversteigerung profitiert. Vielleicht musste die Immobilie noch weiter abbezahlt werden oder Kredite anderer Kreditinstitute wurden ebenfalls per Kapitalbeschaffung finanziert. In diesem Fall klärt der eingetragene Rang im Grundbuch, welcher Kreditgeber zuerst bei der Zwangsversteigerung bedient wird.
Damit sich das lohnt, muss das Kreditinstitut mit erstem Rang bedient werden. Wird nur ein zweiter Rang nach einem anderen Gläubiger eingeräumt, kann dies die attraktiven Zinsvorteile der Kapitalbeschaffung schnell zunichtemachen. Die spezielle Art der Kreditaufnahme lohnt dadurch kaum mehr.
Noch Fragen? TS-Finanzen hilft weiter!
Mit einer unbelasteten Immobilie steht auch Ihnen als Eigentümer der Weg zu besonders günstigen Krediten offen. Wie dies genau funktioniert und wie Sie Ihren Kreditgeber vorrangig über den Eintrag ins Grundbuch bedienen, klärt unser Team von TS-Finanzen kompetent mit Ihnen ab. In Ihrem Namen nehmen wir gerne einen diskreten, unabhängigen Kreditvergleich vor. Finden Sie so unkompliziert den idealen Partner für Ihre Kapitalbeschaffung!